Der Prozess der Buchführung ist kompliziert und zeitaufwendig und wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geregelt, die das Gesetz vom 29. September 1994 über Rechnungswesen regelt. Um eine vollständige Buchhaltung zu führen ist die Befugnis des Finanzministers notwendig, über die unser Buchhaltungsbüro verfügt. Die Führung einer vollständigen Buchhaltung basiert auf:
- – Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung;
- – Führung von Rechnungsbücher, die die Ereignisse in chronologischer und systematischer Ordnung erfassen,
- – periodischer Bestimmung oder Überprüfung der tatsächlichen Höhe der Aktiva und Passiva durch die Bestandsaufnahme,
- – Bewertung von Vermögenswerten und Schulden zusammen mit der Bestimmung des Finanzergebnisses,
- – Erstellung von Finanzberichten,
- – Erhebung und Aufbewahrung von buchhalterischen Belegen sowie der sonstigen vom Gesetz vorgesehenen Unterlagen,
- – Studie und Veröffentlichung der Finanzberichte in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
Die Kanzlei „Rachuba“ bietet professionelle Buchhaltungsdienstleistungen basierend auf den Erfahrungen der Mitarbeiter.